Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sollte eigentlich Burkas verbieten. Da ein solches Verbot aber gegen unsere Verfassung verstoßen würde, musste das Verbot umschrieben werden. Das Resultat: eine vage, so religionsneutral wie möglich formulierte Regelung, die sich immer wieder gegen Personen richtet, die es eigentlich gar nicht erfassen wollte.
Seit 1.Oktober ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Es verbietet die Vollverschleierung von Personen im öffentlichen Raum. Da die Religionsfreiheit in Österreich in der Verfassung steht, konnte der Gesetzgeber nicht so leicht ein Burka-Verbot erlassen. Kurz gesagt: Das Verschleierungsverbot musste so formuliert werden, dass es nicht nur die Burka trifft, sondern allgemein angewendet werden kann. Eine Kritik an dieser Formulierung haben wir bereits in dem Beitrag Verschleierte Formulierungen im Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz formuliert.
Das Gesetz begleitet uns jetzt knapp einen Monat – auch über die Medien und die absurden Ereignisse und Diskussionen, die es provoziert:
Wie der Standard berichtet, kam es in Wien bis zum 20. Oktober zu 30 Anzeigen aufgrund des Verschleierungsverbots. Vier davon waren gegen muslimische Verschleierungen gerichtet. Bei den restlichen handelte es sich um bewusste oder unbewusste falsche Auslegung des Gesetzes durch Polizisten.
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sollte das Tragen von Burkas verbieten. Es erscheint dem Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen wichtig, dass das Gesicht jedes Menschen im öffentlichen Raum zu sehen sei. Ob man hiermit einverstanden ist oder nicht, das Gesetz macht diese Grundidee nicht besser. Denn es schafft Spielraum für willkürliche Amtshandlungen. So wollte das wohl niemand.
Ein Rechtsfond für die Gerichtskosten von Betroffenen des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzt ist bereits auf Respekt.net gestartet. Falls sich neben Nora Foerst noch andere Betroffene mit rechtlichen Mitteln wehren möchten, können diese sich gerne bei uns melden.
Text: Daniela Amann.