Das definierte Ziel des DON’T SMOKE Volksbegehren ist die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum NichtraucherInnenschutzgesetz in Verfassungsrang. Neben der inhaltlichen Arbeit und der Kampagne, benötigt ein Volksbegehren auch einiges an administrativem Handgeschick. Wir haben mit Martina Löwe, Geschäftsführerin der Krebshilfe Österreich, über den Ablauf des DON’T SMOKE Volksbegehrens hinter den Kulissen gesprochen.
DON’T SMOKE wurde bereits 2014 gestartet
Die Initiative DON’T SMOKE wurde ursprünglich von der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (OeGHO) im Jahr 2014 initiiert. Als durch den Tod des berühmten Journalisten Kurt Kuchs das Thema NichtraucherInnen-Schutz an Medienaufmerksamkeit gewann, schaffte die Initiative den Durchbruch: 2015 beschloss der Nationalrat ein neues Gesetz zum Schutz der NichtraucherInnen in der Gastronomie. Das einzige Manko war, dass das Gesetz erst im Mai 2018 in Kraft treten sollte, um den Gastronomen genug Zeit für dessen Umsetzung zu geben. Es kam jedoch anders als geplant. Als im Winter 2018 die neue Regierung ihre Vorschläge für die Änderungen im NichtraucherInnen-Schutz präsentierte, initiierte DON’T SMOKE eine Online-Petition über das deutsche Online-Portal „openpetition.de“ um gegen die geplanten Änderungen zu mobilisieren. Ihr Ziel: Das Gesetz darf nicht fallen!
„Für uns war es ganz zentral, dass es sich bei DON’T SMOKE um evidenzbasierte Sachpolitik handelt.“
Über Nacht hatte die Online-Petition bereits 100.000 Unterstützungsstimmen. Um in Österreich eine Petition in den Nationalrat zu bringen, bedarf es jedoch der Unterstützung von mindestens einem bzw. einer Abgeordneten. Das grundsätzliche Anliegen von DON’T SMOKE war es, die Petition durch fünf Abgeordnete – nämlich den GesundheitssprecherInnen aller Parteien – in den Nationalrat einzubringen, erklärt Martina Löwe. Schlussendlich wurde die Petition von der SPÖ, den NEOS und der Liste Pilz unterstützt. Im Parlament wurde die Petition sofort dem Gesundheitsausschuss zur Diskussion zugewiesen. Dieser hat sich jedoch – bis jetzt – noch nicht mit dem Anliegen beschäftigt. Zwar gab es ein ExpertInnen-Hearing im Gesundheitsausschuss auf Antrag von Rendi Wagner, welches auch online übertragen wurde. Nichtsdestotrotz wurde das NichtraucherInnenschutzgesetz am folgenden Tag gekippt. Dieses Gesetz wurde auch schon auf starke Abgeordnete diskutiert.
Von der Petition zum Volksbegehren
Es war ganz klar, dass die Petition nicht ausreichen würde, erklärt Martina Löwe. Also startete die Krebshilfe Österreich zusammen mit der Ärztekammer Wien das Volksbegehren DON’T SMOKE. Die für den Start eines Volksbegehrens notwendigen 8.401 Unterstützungserklärungen hatte die Initiative bereits während der Start-Pressekonferenz gesammelt. Für den restlichen administrativen Ablauf des Volksbegehrens war und ist die Rechtsabteilung der Ärztekammer Wien essentiell: Ohne das juristische Know-how wäre das Volksbegehren wohl nicht so einfach zustande gekommen, erinnert sich Martina Löwe. Obwohl die Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres sehr gut war und ist, bedarf es juristisches Wissen um ein Volksbegehren auf die Beine zu stellen. „Wenn Juristen untereinander sprechen, herrscht einfach eine Partnerschaftlichkeit“, scherzt Martina Löwe.
Probleme bereitete jedoch die Infrastruktur im Volksbegehren. Es kam zu Rechnerausfällen und EDV-Problemen im BMI aufgrund des großen Andrangs um DON’T SMOKE und das Frauenvolksbegehren zu unterstützen. Oft wurden Leute auch heimgeschickt ohne unterschreiben zu können, erinnert sich Martina Löwe. „Das war auch der Grund warum wir beschlossen haben, die Unterstützungserklärungen so lange wie möglich offen zu lassen um allen das Unterschreiben des Volksbegehrens zu ermöglichen.“ Auch hier war das BMI sehr kooperativ und hat die Beschwerden ernst genommen. „Trotzdem ist das Vorgehen einfach nicht professionell,“ gibt Martina Löwe zu bedenken.
„Für uns war es ganz klar: es muss ein überparteiliches Volksbegehren sein“
Von Anfang an war allen Beteiligten klar, dass es sich bei DON’T SMOKE um Gesundheitspolitik und nicht um Parteipolitik handeln soll. Die Frage ist jedoch wie das Volksbegehren von den Medien aufbereitet und wie es in weiterer Folge von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, erklärt Martina Löwe. Zudem berichtet sie von der Kooperation mit der Online-Plattform „onlinepetition.de“: „Wir haben die Plattform gewählt, da sie uns den besten Service geboten haben, etwa die Möglichkeit die Abstimmung direkt auf „dontsmoke.at“ durchzuführen.“ Sehr beeindruckt war sie von der Transparenz und Öffentlichkeit der Plattform. Alle Änderungen der Petition werden direkt an alle UnterstützerInnen kommuniziert. In Deutschland wird zudem das Ergebnis der Petition allen Abgeordneten zugeschickt. Eine vergleichbare Plattform gebe es in Österreich aber nicht.
„Unser Ziel ist es jetzt alle der 600.000 UnterstützerInnen dazu zu bringen noch eine einzige Person zum Unterzeichnen zu bewegen“
Derzeit ist die Mobilisierung die größte Herausforderung. Eine Schwierigkeit besteht insbesondere dadurch, dass UnterstützerInnen der Petition noch einmal ihre Stimme abgegeben müssen, wohingegen Unterstützungen, die für das Volksbegehren abgegeben werden, bereits für das Volksbegehren zählen. Das Ziel ist es nun jede UnterstützerIn zu motivieren, noch eine Person zum Unterschreiben des Volksbegehrens zu bewegen. Dann sind die 1,000.000 geknackt. „Man hat zwar immer wieder das Gefühl, dass unsere Forderung bei der Regierung nicht ankommt. Aber es ist unsere ureigenste Überzeugung, dass das Gesetz nicht fallen darf. Daher können wir nicht aufgeben.“
Der administrative Ablauf eines Volksbegehrens
Nachdem ein Volksbegehren bei dem bzw. der BundesministerIn für Inneres mittels des gesetzlich vorgegebenen Formulars für die Anmeldung eingebracht wurde, entscheidet das BMI binnen zwei Wochen über seine Zulassung. Sobald eine positive Zulassung erfolgt, kann das Volksbegehren beginnen Unterstützungserklärungen zu sammeln. Wenn 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht wurden, können die InitiatorInnen wiederum einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen. Sobald das BMI über den Antrag entschieden hat, setzt es einen Zeitraum für die Unterzeichnung des Volksbegehrens fest. Dieser beträgt 8 Tage – im Falle des DON’T SMOKE Volksbegehrens 1.10 bis 8.10.2018. Nun müssen die berühmten 100.000 Unterstützungs-Unterschriften gesammelt werden um sicherzustellen, dass das Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird. Das Volksbegehren ist jedoch dennoch rechtlich nicht bindend. Die Abgeordneten müssen im Einzelfall darüber entscheiden, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Interview und Text: Daniela Amann.
Bilder: © APA Fotoservice, Peter Hautzinger / ÖKH

Martina Löwe bei der Übergabe der Petition DON’T SMOKE. Sie ist Geschäftsführerin der Krebshilfe Österreich.