Transparenzdatenbank – Dschungel ohne Ziel
Worum geht es
Das Bundesministerium für Finanzen richtete ab 2010 eine Transparenzdatenbank ein. Damit sollte eine öffentlich einsehbare Datenbank zu Förderungen und Leistungen sowie auch zu Zahlungsdaten des Bundes und der Länder geschaffen werden.
Als Ziele wurden definiert:
- Informationen zum staatlichen Leistungsangebot und zu den bezogenen Leistungen
- Effiziente und missbrauchssichere Abwicklung von Förderungen
- Effiziente Steuerung des Leistungsangebots und der Fördergelder
- Beitrag zu den budgetären Einsparungszielen
Das Befüllen der Transparenzdatenbank erfolgte schrittweise ab 2013. Die Förderangebote von Bund und Ländern stehen ab 2014 online zur Verfügung, ebenfalls werden vom Bund die Zahlungsdaten eingegeben. Die Länder meldeten bisher nur die Leistungsangebote, jedoch keine Zahlungsdaten, Gemeinden meldeten bisher überhaupt keine Daten.
Normen
BGBl II Nr.72/2013
BGBl. I Nr 73/ 2013
DSG 2000
TDBG 2012
Worin liegt das Problem
Mit der Transparenzdatenbank ist ein kompliziertes Instrument der Leistungserfassung entstanden, das unübersichtlich ist und auch systematische Schwächen bezüglich Erfassung und Analysemöglichkeiten der Daten aufweist. Erfasst werden neben Förderungen auch Transferzahlungen (z.B. Familienbeihilfe), Sozialversicherungsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld), Ruhe- und Versorgungsbezüge (z.B. Pensionszahlungen) sowie ertragsteuerliche Ersparnisse nach Einkommenssteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz. Die Zielsetzungen der Transparenzdatenbank, Transparenz, Missbrauchsverhinderung und Steuerung, wurden seit Einführung 2012 bisher nicht erreicht. Die Transparenzdatenbank wurde in den vergangenen Jahren in der der Praxis kaum genutzt. Besonders die Punkte Kontrolle der Zuerkennung von Leistungen zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, sowie Analyse der Verteilungswirkungen der Leistungen durch das Finanzministerium wurden bislang außen vor gelassen. Die Inhalte der Transparenzdatendank waren für die maßgebenden öffentlichen Stellen weitgehend unzugänglich, weil das Fördervolumen insgesamt nicht abrufbar war. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem Bericht 2017/45. Die Länder artikulierten von Anfang an Bedenken bezüglich der Zweckmäßigkeit sowie der Kosteneffizienz des vom Finanzministerium initiierten Projektes. Es besteht auch ein Widerstand gegen die umfassende Leistungserfassung. Neben den Vollzugs- und Eingabefehlern und -mängeln der Länder und der Gemeinden bestehen aber auch erhebliche rechtliche Mängel der bestehenden Gesetzeslage:
- Nach dem Gesetz wird die Meldung von Förderungen, Transferzahlungen, Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge, Ertragssteuerersparnisse etc. gefordert. Es fehlt aber ein vom Bund und den Ländern erarbeitetes gesetzliches Gesamtkonzept, welche staatlichen Leistungen an welche Endbegünstigte aus welchem Steuerungs- und Kontrollbedürfnis heraus gemeldet werden sollen.
- Die Transparenzdatenbank ist derzeit nicht geeignet, unzulässige Mehrfachförderungen auszuweisen, oder die Frage der Überschreitung von Höchstförderungsgrenzen bzw. von Einkommensschwellen zu beantworten. Dazu wären zusätzliche Recherchen nötig.
- Die Zusammenfassung der Leistungen ist derzeit auch kaum geeignet einen Überblick über die Verteilung der staatlichen Transferleistungen sowie der direkten und indirekten Förderungen zu erhalten.
- Es besteht nach dem Gesetz keine notwendige Unterscheidung nach nationalen und EU Geldern.
- Die Regelungskompetenzen für die Transparenzdatenbank liegen derzeit sowohl beim Bund als auch bei den Ländern. Es fehlt aber eine kompetenzrechtliche Basis für eine einheitliche gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank mit festzulegenden – datenschutzrechtlich abgesicherten – Verarbeitungs- und Analysebefugnissen bezüglich der zwischen Bund und Länder vereinbarten Ziele.
- Die Transparenzdatenbank ist bisher unvollständig. Das Finanzministerium hat auch keine Übersicht über den Umfang der Vollständigkeitslücken. Hier wären zumindest jährliche Vollständigkeitserklärungen der meldepflichtigen Stellen sinnvoll, um diesen Mangel zu beheben.
Im Hinblick auf die zahlreichen geschilderten Probleme, empfiehlt der Rechnungshof zusammengefasst aus rechtlicher Sicht, die kompetenzrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank und die Schaffung von Kompetenzregeln für eine einheitliche Datenbank für alle Gebietskörperschaften. Außerdem sollen die Förderkompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften stärker abgegrenzt, die Leistungen in Bezug auf die Ziele der Datenbanken in einer Expertenrunde neu definiert und im Transparenzdatenbank-Gesetz angepasst werden. Ein ausreichender Zugriff für die Entscheidungsträger und die für die Abwicklung zuständigen Förderstellen ermöglicht werden. Dazu kommt, dass in der Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ein Transparenzdatenbankbeirat, aus 20 Mitgliedern bestehend, geschaffen wurde, der seit Jahren evaluiert, aber offenbar nicht handelt. Es gibt auch eine von den Ländern beauftragte Studie über die Sinnhaftigkeit der Datenbank, die der Öffentlichkeit bisher nicht offengelegt wurde. Es sind also dringende gesetzliche Änderungen notwendig, damit die Ziele und die Struktur der Transparenzdatenbank für alle Gebietskörperschaften, in klarer Abgrenzung und Abstimmung, rasch und sinnvoll umgesetzt werden können.