Bild auf E-Cards soll Kosten decken

Worum geht es

Im Juni 2017 stimmte der Nationalrat mit einer breiten Mehrheit für die Abschaffung des Pflegeregresses mit Anfang 2018: Diese Regelung besagt, dass der Staat bzw. die Länder zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr auf das Vermögen von Personen, welche in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückgreifen dürfen. Gleiches gilt bzw. galt auch für das Vermögen von Angehörigen, ErbInnen und GeschenknehmerInnen, die anteilig und beschränkt herangezogen werden konnten.

Zudem wurde eine neue Regelung für E-Cards mit Wirkung 2019 eingeführt: Künftig soll auf der E-Card ein Foto angebracht werden, um einer missbräuchlichen Verwendung der Card vorzubeugen. Die daraus angenommene Verhinderung von anfälligem Missbrauch wird als „Gegenfinanzierung“ für den Entfall der bisherigen Einnahmen aus dem Regress gesehen. Zudem sollen auch die Medikamentenkosten in Pflegeheimen durch Umorganisation eingespart werden.

Normen

§ 31a ASVG
§ 330a ASVG

Worin liegt das Problem

Der Pflegeregress wurde aufgehoben, da sonst Personen in stationärer Pflege, die ihr Vermögen nicht vorher verschenkt oder verbraucht haben, schlechter gestellt wären als jene, die ihr Vermögen rechtzeitig verschenkt oder verwendet haben. Obwohl es sich hierbei um eine auf breite Zustimmung der Öffentlichkeit  beruhende  Maßnahme handelt, ist festzuhalten, dass das Gesetz  keine  ausreichenden Vorstellungen darüber enthält,  wie der dadurch entstehende Ausfall an öffentlichen Mitteln kompensiert werden kann. Die Schätzungen über die Höhe des Ausfalles belaufen sich bei Bund und Ländern auf unterschiedliche Summen.

Die Ausstattung der E-Cards mit Lichtbildern zur Verhinderung von Missbrauch soll nach dem Gesetz den Ausfall teilweise kompensieren. Es liegen aber dem Parlamentsbeschluss keinerlei Berechnungen zur finanziellen Folgenabschätzung zugrunde, inwieweit durch die Einführung eines Lichtbildes auf der E-Card tatsächlich Kosten reduziert werden können, zumal die Ausstellung neuer E-Cards auch mit einem Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Es wird von Kritikern vermutet und auch der Regierung vorgehalten, dass diese Regelung unter dem Druck der Nationalratswahlen im Herbst 2017 getroffen wurde und man sich zu wenig Zeit für eine gesetzlich notwendige Begutachtung und Folgekosten-Abschätzung genommen hat.

Qualitätskriterien

OrdnungPraxistauglichkeitVerständlichkeitGrundregeln des Prozesses