Föderalistische Doppelgleisigkeit

Worum geht es

Die Regelung schreibt vor, unter welchen Bedingungen die Behörden über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft erteilen müssen. Eine Auskunft kann beispielsweise verweigert werden, wenn ihr eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (zB wegen schutzwürdiger Daten) entgegensteht.

Normen

§ 1 Auskunftspflichtgesetz

Worin liegt das Problem

Diese Regelung, wird auf Bundesebene und durch neun unterschiedliche Landesgesetze umgesetzt. Diese gesetzlichen Regeln sind weitgehend inhalts- und auch wortgleich. In sämtlichen neun Landesgesetzen ist die Frist für die Auskunftserteilung einheitlich mit acht Wochen festgesetzt. Das Begehren kann mündlich, schriftlich, telefonisch, fernschriftlich und telegrafisch gestellt werden. Auch die Regelungen bezüglich der gesetzlichen Auskunftspflicht und die Gründe, warum eine solche abgelehnt werden kann, sind großteils inhaltsgleich geregelt. In Anbetracht dieser Tatsache ist fraglich, ob tatsächlich ein regionaler Differenzierungsbedarf besteht, der den Aufwand von neun Landesgesetzen rechtfertigt.

 

Qualitätskriterien

OrdnungVerständlichkeit