Keine Kontrolle für Gesetze

Worum geht es

Die Regelung beschreibt gewisse Standards, die bei der Erlassung von Bundesgesetzen eingehalten werden sollen. So soll etwa anlässlich einer geplanten Erlassung von Bundesgesetzen geprüft werden, ob die Regelungen notwendig und zeitgemäß sind. Auch der bürokratische Aufwand, welcher die Erlassung von Bundesgesetzen mit sich bringt, und die finanziellen Auswirkungen der Regelungen auf BürgerInnen und Unternehmen, sollen gerechtfertigt und adäquat sein. Die Regelungen treten mit 1. Juli 2017 in und mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.

Normen

Deregulierungs-grundsätze-Gesetz

Worin liegt das Problem

Das Gesetz verpflichtet nach seinem Wortlaut das Parlament selbst. Da es jedoch nicht als höherrangige Norm – als Verfassungsgesetz – beschlossen wurde, ist das Parlament rechtlich nicht verpflichtet sich in Zukunft daran zu halten. Wenn das Gesetz dem Abbau der Bürokratie dienen und die BürgerInnen entlasten soll, stellt sich zudem die Frage, warum dieses Ziel von vornherein befristet ist.

Ein Verfassungsgesetz soll den einfachen Gesetzgeber binden. Jedes weitere Gesetz soll die Adressaten, also die BürgerInnen und vollziehende Behörden, verpflichten. Diese Regelung über Deregulierungsgrundsätze bindet hingegen niemanden und enthält lediglich Zielvorstellungen und Vorgaben des Gesetzgebers an sich selbst.

 

Qualitätskriterien

OrdnungPraxistauglichkeitVerständlichkeitGrundregeln des ProzessesGestaltungsperspektiven