Überregulierung schränkt Freiheit ein
Worum geht es
Das Heimaufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Beschränkungen der persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie in vergleichbaren Einrichtungen. Das Gesetz sieht vor, dass der Grund, die Art, der Beginn und die Dauer der mobilen Freiheitsbeschränkung schriftlich dokumentiert werden müssen. Hierfür ist zudem ein ärztliches Zeugnis notwendig, welches dieser Dokumentierung beizulegen ist.
Normen
§ 14 HeimAufG
§ 6 HeimAufG
Worin liegt das Problem
Die Regelung von Beschränkungen der persönlichen Freiheit von Heimbewohnern ist zwar zweifellos eine wichtige staatliche Maßnahme, um Missbräuche in der mobilen Einschränkung von Heimbewohnern zu verhindern. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Regelung in manchen Bestimmungen überreguliert und deshalb nicht von allen betroffenen Organisationen umgesetzt werden kann.
Beispielsweise ist nicht klar geregelt, wie vorzugehen ist, wenn in einem Heim mit geistig beeinträchtigten Bewohnern Eingangstüren mechanisch gesichert sind. Wenn allerdings Bewohner, deren Freiheit nicht beschränkt ist, nicht fähig sind diese ohne Hilfe des Personals zu öffnen, ist das eine unzulässige Beschränkungen letzterer. Auch die Durchführung von Gerichtsverhandlungen über Freiheitsbeschränkungen mit Heimbewohnern, die kognitiv gar nicht erreichbar sind, stellt ein Übermaß an Regulierung dar.