Hinter den Gesetzen die Folgekosten-Sintflut

Worum geht es

Alle Organe des Bundes, die mit der Vorbereitung von Rechtsvorschriften betraut sind, sind dazu verpflichtet, jedem Entwurf eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen – die sogenannte wirkungsorientierte Folgenabschätzung – beizulegen. Hierfür ist ein mehrseitiges Formular vorgesehen.

Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung gilt als wesentliche Steuerungsgröße in der öffentlichen Haushaltsführung, da die finanziellen Berechnungen in die Folgebudgets einfließen sollen.

Der Rechnungshof prüft – sofern ein Begutachtungsverfahren stattfindet – die Darstellung dieser wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Hierbei überprüft er diese auf Plausibilität und rechnerischer Korrektheit und untersucht

  • die finanziellen, wirtschaftlichen, umwelt- und konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen
  • die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche
  • die Verwaltungskosten für Bürger und Unternehmen
  • die sozialen Auswirkungen

sowie die Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Normen

§§ 15-18 BHG 2013
§§ 2-5 BHG 2013
§§ 58-60 BHG 2013
WFA-Finanzielle-Auswirkungen-VO
WFA-Grundsatz-VO

Worin liegt das Problem

Obwohl die Durchführung von wirkungsorientierten Folgenabschätzungen sowie ihre Bedeutung im Rahmen der öffentlichen Haushaltsführung klar gesetzlich geregelt ist, werden diese Regelungen in der Praxis oft nicht eingehalten oder mangelhaft umgesetzt. Zudem ist eine vergleichbare Regelung auf der Ebene der Bundesländer derzeit nur zum Teil und auch nicht in vergleichbarem Umfang umgesetzt.

Der Rechnungshof kritisierte seit seinen Überprüfungen ab 2013 mehrmals die Mangelhaftigkeit von wirkungsorientierten Folgeabschätzungen von Gesetzesentwürfen. Beispielsweise, dass zwischen 35% und 40% aller Gesetzesentwürfe und Verordnungen keine ausreichend plausiblen Darstellungen der finanziellen Auswirkungen enthalten haben. Dies birgt laut Rechnungshof ein hohes Risiko, dass Entscheidungen auf Basis unzureichender Datengrundlagen getroffen wurden.

Vor allem in der Zeit vor Wahlen werden die Vorgaben zu wirkungsorientierten Folgeabschätzungen oftmals nicht eingehalten. Etwa wurden im Juni 2017 – also kurz vor der Nationalratswahl am 15.Oktober 2017 – mehrere Regelungen ohne wirkungsorientierter Folgenabschätzung beschlossen. Unter ihnen die Abschaffung des Pflegeregresses, die Erhöhung des Uni- Budgets, sowie eine Wertsicherungsanpassung von Pensionen ab 2018. Vor allem sind hier die Beschlüsse der Nationalratssitzungen Ende September 2008 als Beispiele zu nennen.

Qualitätskriterien

OrdnungPraxistauglichkeitVerständlichkeitGrundregeln des ProzessesInternationaler Vergleich