Reintegration österreichischer Staatsbürger

Worum geht es

In dieser Regelung setzt der Niederösterreichische Landesgesetzgeber Maßnahmen, um eine Inanspruchnahme der Mindestsicherung ohne Bereitschaft zur Integration zu verhindern. Konkret wird festgelegt, dass volljährige, Hilfe suchende Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf davon in Österreich aufgehalten haben, mögliche zumutbare Maßnahmen zur besseren Integration ergreifen müssen.

Update: Wartefrist und Familiendeckelung bei NÖ Mindestsicherung ist verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2018 Teile des NÖ Mindestsicherung-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Den Anspruch auf Mindestsicherung von ÖsterreicherInnen von dem Dauer ihres Aufenthalts in Österreich abhängig zu machen ist unsachlich und daher verfassungswidrig. Zudem verfehle die im Gesetz vorgesehene starre Deckelung des Betrags den Haushalten mit mehreren Personen zugesprochen wird den eigentlichen Zweck der Mindestsicherung, „nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen.“ starkeAbgeordnete hat zu diesem Thema einen Blog-Beitrag verfasst.

Normen

§ 7 NÖ MSG

Worin liegt das Problem

Da die Mindestsicherung grundsätzlich Inländern wie auch teilweise in Österreich legal lebenden Ausländern gebührt, war der niederösterreichische Gesetzgeber bemüht, allfällige Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes zu vermeiden. Die eingeführte Regelung würde jedoch bedeuten, dass auch österreichische StaatsbürgerInnen, welche Österreich für längere Zeit verlassen haben, bei der Rückkehr zumutbare Maßnahmen zur besseren Integration ergreifen müssten.

Obwohl es in der Praxis wohl nicht zu einer solchen Auslegung kommen wird, muss der Gesetzesgeber – insbesondere bei Regelungen, die in die Gleichheit von Menschen vor dem Gesetz eingreifen – ein besonderes Augenmerk auf die Formulierung der Regelungen legen.

 

Qualitätskriterien

PraxistauglichkeitVerständlichkeitGrundregeln des ProzessesRichtigkeitInternationaler Vergleich