Gesetzlich angeordneter Doppel-Umbau

Worum geht es

Das Tabakgesetz regelt unter anderem den Nichtraucherschutz in der Gastronomie. 2014 wurde die Auslegung der Regelung authentisch interpretiert: Gästen sollte es auf dem Weg zum Hauptraum beziehungsweise zu anderen rauchfreien Bereichen des Lokals wie etwa WC-Anlagen zumutbar sein, einen Raucherraum kurz zu durchqueren. Bereits ein Jahr später, 2015, wurde jedoch anlässlich eines tragischen Todesfalles eine neue Regelung beschlossen, aufgrund welcher ab 1. Mai 2018 das Rauchen in Gastlokalen generell verboten wurde. Deshalb wurde für Gastronomiebetriebe, die im Vertrauen auf die alte Gesetzeslage investiert hatten, eine staatliche Investitionsprämie eingeführt.

Normen

§ 124b EStG 1988
§13a TNRSG

Worin liegt das Problem

In den Erläuterungen zu den Änderungen zum Tabakgesetz 2015 wird einerseits darauf verwiesen, dass die derzeit noch geltenden Schutzbestimmungen für NichtraucherInnen lediglich auf Grund eines politischen Kompromisses zustande gekommen sind. Andererseits wird angeführt, dass die bestehenden Vorschriften des Tabakgesetzes in einem großen Teil der Gastronomiebetriebe nicht eingehalten werden. Diese Argumentation des Gesetzgebers selbst zeigt, dass die Praxistauglichkeit und die voraussichtliche Beständigkeit des Tabakgesetzes im Jahre 2014 nicht hinreichend überdacht wurden.

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes, in dem betroffenen Gastronomiebetrieben eine Investitionsprämie für erforderliche Umbauten zuerkannt wird, macht klar, dass man den Gastronomen nicht zumuten will, neuerliche Investitionen zu tätigen. Sie hatten ja bereits im Vertrauen auf die alte Gesetzlage Investitionen getätigt. Letztlich führt dies jedoch dazu, dass die Steuerzahler für die in kurzer Zeit völlig geänderte Rechtslage aufkommen müssen.

Qualitätskriterien

OrdnungPraxistauglichkeitVerständlichkeitGrundregeln des Prozesses