Heiß umfehdet, wild umstritten: Das geplante Staatsziel Wirtschaftsstandort ist in der öffentlichen Begutachtungsphase glatt durchgefallen. Eine breite Allianz aus Umweltschützern, Wissenschaftlern und Juristen bis hin zur Österreichischen Bischofskonferenz lieferte fundierte Einwände gegen das Vorhaben der Bundesregierung, während sich die Befürworter in engen Grenzen hielten. Selbst das ÖVP-geführte Finanzministerium befürchtete einen neuen Zielkonflikt im Verfassungsrang und warnte sogar vor dem Risiko von Investorenklagen, bevor eine eilig schöngefärbte Version nachgeschickt wurde. Ein weiteres Indiz dafür, dass das neue Staatsziel ohne große Rücksicht auf Verluste politisch durchgepeitscht werden soll.

Tatsächlich will die Bundesregierung den Umwelt- und Naturschutz in Österreich strategisch schwächen, wie ein Blick auf weitere laufende Vorhaben zeigt: Denn auf das Staatsziel folgen gemäß Regierungsprogramm noch ein eigener Standortanwalt, der in UVP-Verfahren Umweltanliegen kleinreden soll, sowie ein Standortentwicklungsgesetz, das eine eigene bürokratische Parallelstruktur schafft, um ein öffentliches Interesse an bestimmten Projekten vorzutäuschen. Parallel dazu gibt es schon sehr konkrete Deregulierungs-Pläne, um unsere hohen Standards auf die Mindestvorgaben von EU-Richtlinien zurechtzustutzen. Der rote Faden dieser Projekte: Unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung sollen Umweltstandards und Beteiligungsrechte möglichst ausgehebelt werden. Wenn sich diese Linie durchsetzt und weiter verstärkt wird, landet Österreich bald wieder in der Zeit vor Zwentendorf und Hainburg.

Umweltschutz unter Druck

Mit ihrer Gesetzesnovelle will die Bundesregierung insbesondere das Staatsziel „Umfassender Umweltschutz“ aufweichen – eine Intention, die für sich allein ein falsches Signal ist. Denn gerade das BVG-Nachhaltigkeit wurde maßgeblich von der Zivilgesellschaft getragen und hat das Ziel, einen Ausgleich zwischen den konkreten wirtschaftlichen Einzelinteressen der Projektbetreiber und den für die gesamte Bevölkerung zentralen, aber allgemeinen Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu schaffen. Dennoch unterstellt die öffentliche Begründung der Novelle eine Unvereinbarkeit zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz, die tatsächlich nicht zutrifft. Einerseits schützen Umweltschutzbestimmungen die Lebensgrundlage der gesamten Bevölkerung und nicht nur einzelner Personen, andererseits zeigen zahlreiche Unternehmen, dass der positive Einsatz für Umweltinteressen mit wirtschaftlichen Chancen und Arbeitsplätzen verbunden ist.

Wie groß ist der Handlungsbedarf wirklich? Statistiken zeigen, dass seit dem Jahr 2000 nur vier Prozent aller abgeschlossenen UVP-Verfahren mit einem negativen Bewilligungsbescheid endeten. Auch deshalb ist es überschießend, das gesamte System in Frage zu stellen. Spätestens mit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewilligung der dritten Piste des Flughafens Wien-Schwechat ist zudem der vorgeschobene Anlass für den Staatsziel-Populismus weggefallen. In diesem Sinne sollte auch die Bundesregierung ihre Pläne ad acta legen und sich den wahren Herausforderungen widmen. Ansonsten entsteht nämlich der Eindruck, dass sich die Politik nur vor den nachhaltig wirksamen Reformen im System drücken will.

Energiewende muss naturverträglich sein

Wie also Verfahren nachhaltig beschleunigen? Anstatt eine bewährte Verfassungsbestimmung auszuhebeln, muss die Regierung in erster Linie für klare Gesetze sorgen, die eine naturverträgliche Energiewende ermöglichen, um Österreichs internationale Verpflichtungen wie das Pariser Abkommen zu erfüllen. Parallel dazu braucht es eine Föderalismusreform, die eine einheitliche Vollziehung und eine bessere Zusammenarbeit von Behörden sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sichert. Genauso wichtig wäre es, die teils überlasteten UVP-Behörden mit mehr Personal auszustatten. Weiters müssen die Projektunterlagen besser werden: Analysen des Rechnungshofs und Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Dokumente mit mangelnder Qualität und Vollständigkeit oft für Flaschenhälse in Verfahren sorgen.

Opposition im Parlament gefordert

Fazit: Nachhaltigkeit und Umweltschutz als Anliegen der gesamten Bevölkerung dürfen nicht leichtfertig aufgrund der Partikularinteressen einzelner Projektbetreiber aufs Spiel gesetzt werden. Dagegen müsste übrigens auch eine Umweltministerin, die ihre Aufgabe ernst nimmt, mit klaren Worten auftreten. Tatsächlich ist dazu nichts überliefert, was erneut zeigt, dass die Umweltpolitik von Türkis-Blau im Schatten anderer Interessen steht. Umso klarer müssen sich jetzt Christian Kern und Matthias Strolz positionieren. Denn sie können das neue Staatsziel noch verhindern, wenn SPÖ oder NEOS im Parlament die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verweigern. Andernfalls macht sich nämlich auch die Opposition zum Steigbügelhalter für das Durchboxen kritischer Großprojekte. Klar ist: Wer sich darauf einlässt – und das gilt für alle Parteien – riskiert im Endeffekt mehr Umweltverschmutzung und Naturzerstörung in Österreich. Wollen wir das wirklich als Staatsziel?

Mag.a Hanna Simons ist stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin der Natur- und Umweltschutzabteilung des WWF Österreich.