Der Prozess der Rechtsetzung umfasst unterschiedliche Phasen. Im Wesentlichen kann er in eine vorparlamentarische und eine parlamentarische Phase gegliedert werden. Während Zweitere rechtlich ziemlich genau definiert ist, finden wir in der vorparlamentarischen Phase – der sogenannten Politikentwicklung oder Politikformulierung  wenig rechtlich bindende Normen und damit viele Spielräume. Zum Ablauf der vorparlamentarischen Gesetzesbegutachtung gibt es zwar Vorgaben in Rundschreiben des Verfassungsdienstes, diese sind jedoch rechtlich nicht bindend und haben damit Empfehlungscharakter.

Da mehr als 95% der österreichischen Gesetze in Ministerien und nicht im Parlament entwickelt werden, obliegt die Ausgestaltung von Gesetzesentwürfen größtenteils den jeweils zuständigen handelnden AkteurInnen in den Ministerien. Wie ein Gesetz in einer frühen Phase entsteht, ob ExpertInnen und Stakeholder eingebunden werden, unterscheidet sich daher jeweils entsprechend der Herangehensweise in den Ministerien. Mit dieser Tatsache verbunden ist außerdem in der Regel fehlende Transparenz über die gesetzten Schritte.

Vorparlamentarische Standards für Ministerien nur Empfehlung

Zwar gibt es in Österreich die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wurden 2008 im Ministerrat als Empfehlung für die gute Beteiligungspraxis beschlossen, und den Ministerien zu Verfügung gestellt. Eine einheitliche Umsetzung und Anwendung der Standards und des dazugehörigen Praxisleitfadens blieb jedoch aus, und die Partizipationspraxis ist zehn Jahre nach dem Beschluss je nach Ressort und Abteilung noch immer sehr unterschiedlich.

Ende 2016 riefen die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO), die Abteilung III/9 des damaligen Bundeskanzleramts – heute Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport – sowie die Donau Universität Krems das GovLab-Projekt „Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung“ ins Leben, um die in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorhandene Expertise von staatlicher Seite systematisch und optimal im Sinne einer transparenten, partizipativen und evidenzbasierten Rechtssetzung zu nutzen und diese möglichst frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dafür werden geeignete Prozesse, unterstützt durch zeitgemäße IT-Instrumente, etabliert und bestmöglich in die bestehende Infrastruktur und Systeme der Öffentlichen Hand integriert.

GovLab Projekt geht in Testphase

Das GovLabAustria soll es ermöglichen, zentrale Herausforderungen des öffentlichen Sektors in einem offenen und interdisziplinären Experimentierraum zu adressieren und organisationsübergreifende Lösungsansätze unter Einbindung der jeweils relevanten StakeholderInnen in einem wissenschaftlich-praxisnahen Kontext zu erarbeiten. Das Projekt ist eines von mehreren innovativen Vorhaben, die im Rahmen von Innovationslaboren in Kooperation mit der Bundesverwaltung umgesetzt werden.

Im Jahr 2017 wurde in Stakeholder-Workshops, ExpertInnen-Konsultationen und Umfragen innerhalb von Verwaltung und Zivilgesellschaft die für die Zielerreichung notwendige Expertise eingeholt. Auf Basis der Erhebungen wird zu Beginn des Jahres 2018 ein prototypischer Partizipationsprozess entwickelt, der im Laufe des Jahres in zwei konkreten Gesetzwerdungsprozessen zur Anwendung kommen soll. Diese Anwendung dient der Test um nötige Adaptierungen vornehmen zu können und damit den erarbeiteten Prozess zu verbessern.

Durch die Umsetzung des Projekts sollen Mehrwert und Umsetzbarkeit gelungener Beteiligungsprozesse deutlich werden, was zu einer häufigeren Anwendung führen soll.

Mehr zum Projekt erfahren Sie auf den Webseiten des GovLabAustria und der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen.